👶 Elterngeld Rechner 2026

Berechnen Sie kostenlos Ihr Basiselterngeld & ElterngeldPlus

🔢 Elterngeld berechnen

Basiselterngeld
ElterngeldPlus

❓ Häufige Fragen zum Elterngeld

Wie hoch ist das Elterngeld 2026?

Das Basiselterngeld beträgt 65–67% des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 € und maximal 1.800 € pro Monat. Geringverdiener erhalten bis zu 100% des Einkommens.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt (12 + 2 Partnermonate). ElterngeldPlus läuft doppelt so lang (24 Monate), zahlt aber nur die Hälfte des Basiselterngeldes. Es eignet sich besonders wenn Sie Teilzeit arbeiten möchten.

Wann muss ich Elterngeld beantragen?

Der Antrag kann rückwirkend für maximal 3 Monate gestellt werden. Am besten beantragen Sie Elterngeld direkt nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes.

Gilt ein Geschwisterbonus beim Elterngeld?

Ja! Haben Sie ein Geschwisterkind unter 3 Jahren (oder Mehrlinge unter 6 Jahren), erhöht sich das Elterngeld um 10%, mindestens jedoch um 75 €.

Elterngeld 2026 – Alles was Sie wissen müssen

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt eines Kindes dabei unterstützt, vorübergehend auf Erwerbseinkommen zu verzichten oder die Arbeitszeit zu reduzieren. Es wird durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt und vom zuständigen Amt ausgezahlt.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Grundlage der Berechnung ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent dieses Einkommens.

Ersatzrate nach Einkommenshöhe
Nettoeinkommen unter 1.000 €
bis zu 100%
Nettoeinkommen 1.000 – 1.200 €
67 – 100%
Nettoeinkommen ab 1.200 €
65 – 67%
Mindestbetrag
300 € / Monat
Höchstbetrag
1.800 € / Monat

Wer vor der Geburt nicht erwerbstätig war oder sehr wenig verdient hat, erhält den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat. Den Höchstbetrag von 1.800 Euro erhalten Elternteile, die zuvor mindestens 2.770 Euro netto im Monat verdient haben.

Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus – Der Vergleich

Seit 2015 gibt es zwei Varianten des Elterngelds, die sich in Höhe und Bezugsdauer unterscheiden:

Basiselterngeld
  • ⏱️ Max. 14 Monate
  • 💶 65–67% des Nettos
  • 💰 Min. 300 €, Max. 1.800 €
  • ✅ Ideal bei vollem Einkommensverzicht
ElterngeldPlus
  • ⏱️ Max. 28 Monate
  • 💶 Hälfte des Basiselterngelds
  • 💰 Min. 150 €, Max. 900 €
  • ✅ Ideal bei Teilzeitarbeit

Der Partnerschaftsbonus bietet zusätzlich 4 weitere ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Familien mit mehreren Kindern erhalten beim Elterngeld zusätzliche Leistungen:

Geschwisterkind unter 3 Jahren+10%, mind. +75 €/Monat
Geschwisterkind unter 6 Jahren (Mehrlinge)+10%, mind. +75 €/Monat
Zwillinge (Mehrlingszuschlag)+300 €/Monat
Drillinge (Mehrlingszuschlag)+600 €/Monat
Schritt für Schritt: Elterngeld beantragen
1
Antrag besorgen
Den Antrag erhalten Sie bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes oder online als PDF.
2
Unterlagen zusammenstellen
Geburtsurkunde, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Bescheinigung des Arbeitgebers über Elternzeit.
3
Antrag einreichen
Möglichst bald nach der Geburt. Rückwirkend ist der Antrag nur für maximal 3 Monate möglich.
4
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4–8 Wochen. Die Auszahlung erfolgt monatlich auf Ihr Konto.

Was ist Elterngeld und wer hat Anspruch?

Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Familien in den ersten Monaten nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt. Es soll den Einkommensverlust ausgleichen, der entsteht, wenn Eltern nach der Geburt nicht oder weniger arbeiten.

Anspruch haben alle Eltern, die in Deutschland leben, ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 300.000 € zu versteuerndes Einkommen pro Jahr haben (Alleinerziehende: 250.000 €). Auch Selbstständige, Beamte und nicht erwerbstätige Elternteile können Elterngeld beantragen.

Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus – der Unterschied

Merkmal Basiselterngeld ElterngeldPlus
Bezugsdauer12–14 Monate24–28 Monate
Höhe65–100 % des Nettos50 % des Basiselterngeldes
Mindestbetrag300 €150 €
Höchstbetrag1.800 €900 €
Ideal fürVollzeitauszeitTeilzeitarbeit neben Elternzeit

Elterngeld berechnen – so funktioniert es

Die Berechnung des Elterngeldes basiert auf dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Monat der Geburt. Davon werden 65 % als Elterngeld ausgezahlt.

Bei einem Nettoeinkommen unter 1.000 € steigt der Prozentsatz auf bis zu 100 %. Bei einem Nettoeinkommen über 1.200 € bleibt er bei 65 %. Zwischen 1.000 € und 1.200 € gibt es eine gleitende Skala.

Beispielrechnung: Nettoeinkommen 2.500 € → Elterngeld = 2.500 × 65 % = 1.625 € (max. 1.800 €). Bei ElterngeldPlus: 812,50 € über doppelt so lange.

Elterngeld-Tabelle: Monatliches Elterngeld nach Einkommen

Nettoeinkommen Prozentsatz Basiselterngeld/Monat
unter 1.000 €67–100 %300 € (Mindestbetrag)
1.500 €65 %975 €
2.000 €65 %1.300 €
2.500 €65 %1.625 €
ab 2.770 €65 %1.800 € (Maximum)

Partnerschaftsbonus und Geschwisterbonus

Partnerschaftsbonus: Wenn beide Elternteile gleichzeitig 24–32 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten beide je 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Geschwisterbonus: Haben Sie bereits ein Kind unter 3 Jahren (oder zwei Kinder unter 6 Jahren), erhöht sich das Elterngeld um 10 % (mindestens 75 €).

Mehrlingszuschlag: Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.) erhöht sich das Elterngeld pro weiterem Kind um 300 € (Basiselterngeld) bzw. 150 € (ElterngeldPlus).

Elterngeld beantragen: Schritt für Schritt

1. Unterlagen zusammenstellen
Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (Lohnabrechnungen oder Steuerbescheid bei Selbstständigen), ggf. Mutterschaftsgeld-Bescheinigung der Krankenkasse.
2. Antrag stellen
Der Antrag wird beim zuständigen Elterngeldamt gestellt – in den meisten Bundesländern online über das jeweilige Landesportal oder schriftlich per Post. Zuständig ist das Amt am Wohnort der Eltern.
3. Rückwirkende Beantragung beachten
Elterngeld kann rückwirkend nur für maximal 3 Monate beantragt werden. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich – am besten kurz nach der Geburt.
4. Bearbeitungszeit & Auszahlung
Die Bearbeitung dauert je nach Bundesland und Auslastung 4–12 Wochen. Das Elterngeld wird monatlich rückwirkend ausgezahlt, also immer für den abgelaufenen Monat.

Elterngeld bei Selbstständigen

Selbstständige haben grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld. Die Berechnung unterscheidet sich jedoch: Als Berechnungsgrundlage dient das steuerliche Gewinn aus dem letzten Einkommensteuerbescheid – nicht der aktuelle Umsatz.

Das bedeutet: Wer im Vorjahr einen hohen Gewinn hatte, bekommt mehr Elterngeld – wer wenig verdient hat, entsprechend weniger. Das Elterngeld kann bis zu 1.800 € / Monat (Basiselterngeld) bzw. 900 € (ElterngeldPlus) betragen.

Während des Elterngeldbezugs dürfen Selbstständige weiterhin bis zu 32 Stunden / Woche arbeiten, ohne den Anspruch zu verlieren. Das Einkommen aus dieser Tätigkeit wird jedoch auf das Elterngeld angerechnet.

Elterngeld & Steuern: Was ist zu beachten?

Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt: Das bedeutet, das Elterngeld erhöht den Steuersatz auf Ihr sonstiges Einkommen im gleichen Jahr.

Praktisches Beispiel: Wenn ein Elternteil 6 Monate Elterngeld bezieht und die anderen 6 Monate arbeitet, wird das Elterngeld bei der Berechnung des Steuersatzes auf das Arbeitseinkommen berücksichtigt. Dies kann zu Steuernachzahlungen führen.

Tipp: Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, wenn Sie im Elterngeldjahr auch Arbeitseinkommen haben – insbesondere wenn beide Partner im gleichen Jahr Elterngeld beziehen.

Häufige Fragen zum Elterngeld

Können beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen?

Ja. Beide Elternteile können gleichzeitig Elterngeld beziehen – maximal jedoch für 12 Monate parallel. Die zusätzlichen 2 Partnermonate gibt es, wenn der zweite Elternteil mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt und dabei auf Einkommen verzichtet.

Was passiert mit dem Elterngeld bei Trennung?

Bei Trennung oder Scheidung bleibt der Elterngeldanspruch bestehen, solange das Kind im eigenen Haushalt lebt und betreut wird. Die Monate werden auf die Elternteile aufgeteilt – jeder Teil kann seine Monate selbst wählen.

Ist Elterngeld auch für Adoptivkinder möglich?

Ja. Adoptiveltern haben ab dem Tag der Aufnahme des Kindes in den Haushalt Anspruch auf Elterngeld – unabhängig vom Alter des Kindes, solange es das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Beeinflusst Elterngeld das Arbeitslosengeld?

Elterngeld über 300 € (Sockelbetrag) wird auf das Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) angerechnet. Auf das reguläre Arbeitslosengeld I hat Elterngeld keinen direkten Einfluss – es verlängert aber unter Umständen die Rahmenfrist.

Elterngeld: Das wichtigste Instrument der Familienförderung

Das Elterngeld ist eine der wichtigsten familienpolitischen Leistungen in Deutschland. Es wurde 2007 eingeführt und hat das frühere Erziehungsgeld abgelöst. Ziel war es, Eltern — besonders Müttern und Vätern mit hohem Einkommen — einen finanziellen Anreiz zu schaffen, nach der Geburt tatsächlich zuhause zu bleiben und das Kind selbst zu betreuen.

Seitdem hat sich das Elterngeld mehrfach weiterentwickelt. Mit der Einführung des ElterngeldPlus im Jahr 2015 wurde es möglich, den Bezugszeitraum zu verdoppeln und gleichzeitig in Teilzeit zu arbeiten. Der Partnerschaftsbonus schafft zusätzliche Anreize, wenn beide Elternteile gleichzeitig ihre Arbeitszeit reduzieren.

Seit 2024 wurden die Einkommensgrenzen für den Anspruch deutlich abgesenkt: Paare mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen über 200.000 € (Stand 2024) haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Diese Grenze soll schrittweise weiter gesenkt werden. Umso wichtiger ist es, die eigene Situation genau zu berechnen — unser Rechner hilft Ihnen dabei.

Elternzeit und Elterngeld: Was ist der Unterschied?

Elternzeit und Elterngeld werden häufig verwechselt, sind aber zwei verschiedene Konzepte. Die Elternzeit ist der gesetzliche Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz — jeder Arbeitnehmer kann bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, ohne seinen Job zu verlieren. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit ruhen lassen.

Das Elterngeld hingegen ist die staatliche Geldleistung, die den Einkommensausfall während der Elternzeit (teilweise) ausgleicht. Man kann Elternzeit nehmen, ohne Elterngeld zu beziehen — und man kann Elterngeld beantragen, ohne in Elternzeit zu gehen (z.B. bei Selbstständigen oder wenn man weiter in Teilzeit arbeitet).

Wichtig: Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn schriftlich angemeldet werden. Das Elterngeld wird separat beim zuständigen Elterngeldamt beantragt — idealerweise kurz nach der Geburt, da es rückwirkend nur für 3 Monate gilt.

Elterngeld optimal planen: Monate strategisch aufteilen

Die Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen beiden Elternteilen ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die Familien treffen müssen. Sie beeinflusst direkt, wie viel Elterngeld ausgezahlt wird und wer wann beruflich eingeschränkt ist.

Eine bewährte Strategie ist das sogenannte „Vätermonate-Modell": Die Mutter nimmt 10–12 Basiselterngeld-Monate, der Vater nimmt 2 Monate — damit sind die 14 möglichen Monate ausgeschöpft und beide Partner profitieren. Alternativ können beide auf ElterngeldPlus umstellen und über einen längeren Zeitraum in Teilzeit arbeiten.

Besonders lohnend ist der Partnerschaftsbonus: Wenn beide Elternteile für mindestens 4 aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig 24–32 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten beide je 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Das sind 8 zusätzliche Monate Leistung — ein erheblicher finanzieller Vorteil für Familien, bei denen beide Partner berufstätig bleiben möchten.

Weitere kostenlose Rechner
💰
Netto-Brutto Rechner 2026
Nettogehalt nach Steuerklasse berechnen
💼
Abfindungsrechner 2026
Abfindung & Steuer schnell ermitteln
🏠
Immobilien Nebenkosten
Kaufnebenkosten für jedes Bundesland